Aktuelle Mitteilung

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - aktuell besonders attraktiven Förderkonditionen

Werte Kundschaft,

die Bundesregierung hat am 13.05.2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgestellt. Damit soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden. Wir geben Ihnen hiermit eine kompakte Einordnung der angekündigten Änderungen, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden weiterhin sicher und kompetent beraten können.

Das Gesetz soll nach aktuellem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine zügige Verabschiedung bietet die Chance, den zuletzt rückläufigen Heizungsmarkt wieder spürbar zu beleben und neue Impulse zu setzen.

Änderungen:

Die wichtigste Änderung: Die im geltenden GEG verankerte Vorgabe, neue Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Künftig soll die Wahl der Heiztechnik freier werden. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridlösungen und Biomasseheizungen sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig bleiben. Zu beachten ist allerdings die Bio-Treppe. Wer künftig unter diese Regelung fällt, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe, beispielsweise Bio-Erdgas, Wasserstoff oder Bio-Heizöl, einsetzen – ab 2029 mindestens 10 %, sukzessive steigt der Wert dann bis 2040 auf

60 %. 

Neu vorgesehen ist zudem ein stärkerer Mieterschutz: Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 2028 hälftig die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte. Ab 2029 teilen sie sich zudem hälftig den biogenen Preisbestandteil – dies gilt für die ersten drei Stufen der Biotreppe, die sukzessive bis zu 30 % Bioanteil vorsehen. 

Förderung bleibt bis voraussichtlich Anfang 2029:

Positiv ist die angekündigte Sicherstellung der Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis voraussichtlich Frühjahr 2029. Das schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen – für Eigentümer und für Sie.

Auch wenn die Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert ist, kann sich die konkrete Ausgestaltung der Förderbedingungen und Fördersätze künftig verändern.

Auch wenn der Begriff Technologieoffenheit im Zusammenhang mit dem GModG besonders häufig fällt, bleibt festzuhalten: Klimafreundliche Heizsysteme werden weiterhin unterstützt. Insbesondere Wärmepumpen sollen weiterhin förderfähig bleiben.

Dazu tragen auch Instrumente wie die geplante Bio-Treppe sowie die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie bei. Die kommunale Wärmeplanung bleibt als strategischer Orientierungsrahmen für die künftige Wärmeversorgung relevant.

Das bedeutet für Sie:

Modernisierungsvorhaben jetzt aktiv begleiten und Kunden gezielt auf Förderchancen ansprechen.

Die aktuell besonders attraktiven Förderkonditionen bewusst nutzen und Planungssicherheit auf heutigem Niveau sichern.

Die Wärmepumpe bleibt die zentrale Technologie:

Unabhängig von einzelnen gesetzlichen Regelungen ist die Nachfrage nach Wärmepumpen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Viele Eigentümer entscheiden sich aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen für diese Technologie.

Für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist die Wärmepumpe in den meisten Gebäuden die nachhaltigste und klimafreundlichste Lösung. Wir gehen daher auch unter den angekündigten neuen Rahmenbedingungen von einer weiterhin positiven Entwicklung des Wärmepumpenmarktes aus.

Technologieoffenheit:

Künftig soll beim Heizungstausch mehr Entscheidungsfreiheit gelten. Auch neue Gas- oder Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger nutzen.

Vorgesehen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab dem 1. Januar 2029 sollen neue Gas- und Ölheizungen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, mit weiter steigenden Anteilen in den Folgejahren. Deutschland strebt gemäß Klimaschutzgesetz bis 2045 vollständige CO₂- Neutralität an, auch im Gebäudesektor.

Viele Gasbrennwertgeräte führender Hersteller der neuesten Generation können schon heute mit bis 100% Bio-Erdgas oder Bio-Flüssiggas sowie mit bis zu 100% Wasserstoff betrieben werden und bieten auch im Bestand zukunftsfähige Lösungen.

Unser Überblick für Sie:

Die Förderkulisse im Wärmepumpensektor bleibt zunächst stabil – die aktuell attraktiven Fördersätze sprechen dafür, geplante Investitionen jetzt umzusetzen.

Durch die UMITEC - Systemlösungen sind Sie technologieoffen und zukunftssicher aufgestellt.

Wir beraten Sie gern ausführlich zu Ihrer zukunftssicheren Heizungs- und Haustechnikanlage!

Quellen: Vaillant GmbH / Max Weishaupt