Aktuelle Mitteilung
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) - aktuell besonders attraktiven Förderkonditionen
Werte Kundschaft,
die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Damit soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden. Wir geben Ihnen hiermit eine kompakte Einordnung der angekündigten Änderungen, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden weiterhin sicher und kompetent beraten können.
Das Gesetz soll nach aktuellem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine zügige Verabschiedung bietet die Chance, den zuletzt rückläufigen Heizungsmarkt wieder spürbar zu beleben und neue Impulse zu setzen.
Änderungen:
Nach den vorliegenden Eckpunkten soll die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfallen, stattdessen wird auf Technologieoffenheit gesetzt. Es soll künftig auch keine Betriebsverbote für einzelne Heiztechnologien mehr geben. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele für den Gebäudesektor bestehen: Neue Heizungen sollen künftig überwiegend CO₂-arm betrieben werden.
Förderung bleibt bis 2029:
Positiv ist die angekündigte Sicherstellung der Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029. Das schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen – für Eigentümer und für Sie.
Auch wenn die Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert ist, kann sich die konkrete Ausgestaltung der Förderbedingungen und Fördersätze künftig verändern.
Das bedeutet für Sie:
Modernisierungsvorhaben jetzt aktiv begleiten und Kunden gezielt auf Förderchancen ansprechen.
Die aktuell besonders attraktiven Förderkonditionen bewusst nutzen und Planungssicherheit auf heutigem Niveau sichern.
Die Wärmepumpe bleibt die zentrale Technologie:
Unabhängig von einzelnen gesetzlichen Regelungen ist die Nachfrage nach Wärmepumpen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Viele Eigentümer entscheiden sich aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen für diese Technologie.
Für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist die Wärmepumpe in den meisten Gebäuden die nachhaltigste und klimafreundlichste Lösung. Wir gehen daher auch unter den angekündigten neuen Rahmenbedingungen von einer weiterhin positiven Entwicklung des Wärmepumpenmarktes aus.
Technologieoffenheit:
Künftig soll beim Heizungstausch mehr Entscheidungsfreiheit gelten. Auch neue Gas- oder Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger nutzen.
Vorgesehen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab dem 1. Januar 2029 sollen neue Gas- und Ölheizungen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, mit weiter steigenden Anteilen in den Folgejahren. Deutschland strebt gemäß Klimaschutzgesetz bis 2045 vollständige CO₂-Neutralität an, auch im Gebäudesektor.
Viele Gasbrennwertgeräte führender Hersteller der neuesten Generation können schon heute mit bis 100% Bio-Erdgas oder Bio-Flüssiggas sowie mit bis zu 100% Wasserstoff betrieben werden und bieten auch im Bestand zukunftsfähige Lösungen.
Unser Überblick für Sie:
Die Förderkulisse bleibt zunächst stabil – die aktuell attraktiven Fördersätze sprechen dafür, geplante Investitionen jetzt umzusetzen.
Die UMITEC - Systemlösungen sind Sie technologieoffen und zukunftssicher aufgestellt.
Der Modernisierungsmarkt gewinnt neue Dynamik.
Wir beraten Sie gern ausführlich zu Ihrer zukunftssicheren Heizungs- und Haustechnikanlage!
Quellen: Vaillant GmbH / Max Weishaupt